Neutralität
Transkript aus Ö1 Mitagsjournal 25.2.2026.
13:53 Sprecher:
Außenministerin Beate Meindel Reisinger von den NEOS hat gestern wieder gefordert, innerhalb der
Dreier Koalition Klarheit zu schaffen, nämlich darüber, wie eine Hilfe Österreichs [im Fall eines russischen Angriffs auf Polen, Anm.] für die europäischen Partner
aussehen könnte. Die Koalitionspartner ÖVB und SPÖ winken ab und verweisen auf
Klärungen erst im Anlassfall.
Tatsächlich könnte man den aktuellen sicherheits- und verteidigungspolitischen Spielraum Österreichs erweitern mit entsprechenden Gesetzesänderungen, aber selbst eine Diskussion darüber, was denn jetzt schon möglich wäre, bleibt für die Politik tabu. Nach dem Motto beobachten und abwarten.
Ich bin dazu jetzt mit dem Europarechtsexperten und Professor an der Universität Graz Paul Gragel verbunden.
Herr Professor Gragel. Es klingt nicht als ob ÖVP und SPÖ gewillt wären, sich grundsätzlich mit der Frage auseinanderzusetzen, was die EU-Beistandspflicht für Österreich bedeutet. Genau das ist es doch aber, was EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ausdrücklich von den Mitgliedsländern eingefordert hat. Oder kann man das einfach ignorieren?
14:59 Gragl:
Ignorieren kann man das einfach nicht, wobei wir da unterscheiden müssen einmal
zwischen der politischen Ebene. Das ist der politische Druck, der aufgebaut wird hier innerstaatlich rechtliche Änderungen vorzunehmen und dann aber auch die unionsrechtliche Ebene.
Die Beistandspflicht, die spricht zwar davon, dass die Mitgliedstaaten einem angegriffenen anderen Mitgliedstaat ihre Unterstützung und Hilfe schulden. Wie man das aber rechtlich durchsetzen kann, ist schwierig. Das kann man nicht einfach vor den Europäischen Gerichtshof bringen, wenn jetzt ein Mitgliedstaat dem anderen nicht hilft.
Sprecher:
Die EU-Beistandspflicht hat bisher eher
das Schicksal eines Dornröschenschlafs gefristet. Warum macht denn die EU jetzt
mehr Druck?
G: Ja, nun, ich würde das mal den zweiseitigen Druck nennen, natürlich den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, der jetzt seit vier Jahren tobt. Auf der einen Seite, man stelle sich nur vor, Russland greift den einen baltischen Staat oder Polen an, dann wäre diese Beistandsklausel bereits relevant und gleichzeitig auf der anderen Seite auf die USA ist kein Verlass mehr, ob sie tatsächlich den NATO Staaten, die ja Österreich umgeben, auch wirklich zu Hilfe kommen würden. Das ist fraglich.
Daher will man sich jetzt auf diese innereuropäische oder gesamteuropäische Beistandspflicht verlassen, besser auf diese verlassen.
S: Es gibt ja ein westliches Verteidigungsbündnis namens NATO, das sich lange, sie haben es gerade angesprochen, auf die USA verlassen hat und dem wir bekanntlich nicht angehören. Was sieht dem gegenüber denn die EU-Beistandspflicht vor und gibt es dafür neutrale Staaten wie Österreich Sonderregelungen?
G: Ja, vom Wortlat her geht die europäische Beistandspflicht sogar über jene der NATO hinaus. Die NATO spricht über die erforderlichen Maßnahmen, die auch Waffengewalt inkludieren kann. Die EU-Beistandspflicht spricht eben, wie ich es bereits kurz angesprochen habe, davon, dass die anderen Mitgliedstaaten, einem anderen bewaffneten Mitgliedstaat alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden. Das sind rechtlich gesprochen schon sehr starke Worte. Aber wie gesagt, rechtlich kann man das nur schwer durchsetzen.
Was die Sonderregelungen angeht, das ist dann bereits der zweite Satz, um den es hier in dieser Bestimmung geht. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt. Die sogenannte irische Klausel, die besagt: Neutrale Staaten wie Österreich können ohnehin nicht gezwungen werden. Da muss man auf ihre verfassungsrechtlichen oder andere Bestimmungen, wie sie auch vorliegen, Rücksicht nehmen.
S: So ist es. Und Österreich darf verfassungsrechtlich keine Soldaten schicken. Erwartet umgekehrt aber von anderen EU-Ländern seiner seits schon militärische Verteidigung. Der Völkerrechtsexperte Ralf Janik hat es gestern an dieser Stelle als sicherheitspolitisches Schmarotzertum bezeichnet. Auch das Wort Trittbrettfahrer ist immer wieder zu hören. Ein berechtigter Vorwurf in ihren Augen?
G: Das kann ich ganz kurz beantworten. Absolut. Also Trittbrettfahrer Schmotzertum. Ja, es kommt auf jeden Fall hin und Österreich sollte da auch seinen Beitrag leisten, wenn es natürlich auch Hilfe und Unterstützung im Fall erwartet, dass Österreich angegriffen wird.
S: Wenn Sie sagen, Österreich sollte da auch seinen Beitrag leisten, halten Sie eine Verfassungsänderung für sinnvoll und falls ja, in welche Richtung sollte es da gehen?
G: Ich würde das für sehr sinnvoll halten. Zunächst sollte die Politik einmal der Bevölkerung wirklich vermitteln, was das bedeutet, dass wir nicht mehr in der Zeit leben, in der die Neutralität, das Neutralitätsrecht auch diese Funktionen erfüllen kann und soll, wie es das während des kalten Krieges hätte tun sollen oder getan hat.
Und ich denke als ersten Punkt einmal das sogenannte KSE Bundesverfassungsgesetz, indem es um diese Auslandseinsätze geht, sollte reformiert werden. Da ist zurzeit ist es nur möglich, Soldaten zu entsenden zu Maßnahmen der humanitären Hilfe, der Friedenssicherung, was bedeutet, es muss bereits Frieden herrschen oder auch für Übungen und Ausbildungsmaßnahmen.
Und im zweiten Schritt muss man wahrscheinlich wirklich einmal überdenken, ob die Neutralität noch zeitgemäß ist, ich denke es nicht. Aber das politisch zu verkaufen wird sehr schwierig werden.
S: Aber das heißt, wenn ich Sie richtig interpretiere, das alles auszusitzen und zu hoffen, dass es die Diskussion nicht braucht, ist in ihren Augen der völlig falsche Weg.
G: Der absolut falsche Weg. Ja, also auszusitzen ist, ich würde da die Worte von Ralf Janik wieder anführen, Trittbrettfahrerregelung oder Trittbrettfahrer Verhalten ist das auf jeden Fall, ja.
S: Bei einer Verfassungsänderung sind wir, wie es aussieht noch lange nicht. Welche Möglichkeiten des Beistands gibt’s denn also jetzt schon für Österreich?
G: Ja, also da kann eben Österreich neben diesen Hilfsmaßnahmen, humanitären Maßnahmen bereits im Rahmen eines EU-Beschlusses, das ist durch eine verfassungsrechtliche Bestimmung auch so geregelt, Artikel 23J, das modifiziert das Neutralitätsgesetz, könnte man sagen, kann Österreich natürlich Beistand leisten, indem es z.B. finanzielle Hilfe leistet der Ukraine zur Unterstützung.
Aber eben auch Waffenlieferungen über sein Territorium zulässt. Das widerspricht nicht dem Neutralitätsgesetz, wie es oft von gewisser politischer Seite [FPÖ, Anm.] heißt, denn diese Beschlüsse der EU, das ist alles rechtskonform verfassungsrechtlich abgebildet. Also zumindest dieses Minimum sollte Österreich weiterhin aufrech erhalten, um wie wir es im Beitrag gehört haben, zu zeigen, dass wir weder politisch noch weltanschaulich noch völkerrechtlich nicht nur neutral sind. Dass wir sehen und verstehen, wer der Aggressor in diesem Krieg ist und wer das Opfer. Ob es bei diesem Minimum bleibt oder da vielleicht doch noch mehr geht, wird sich zeigen.
Mittagsjournal 24.2.2026
32:00 Am vierten Jahrestag des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine fordert die FPÖ einmal mehr die Einstellung der Hilfszahlungen an eben diese. In der aktuellen Europastunde morgen wird sich die FPÖ gegen die Außenpolitik der Regierung stellen.
Im Fokus Außenministerin Beate Meinel Reisinger von den NEOS. Ihre Amtsführung schade Österreich so die außenpolitische Sprecherin der FPÖ Susanne Fürst:
Fürst: “sie [Meinl-Reisinger] verletzt hier mit ihrer Amtsführung, mit ihrer Politik die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen der immer währenden Neutralität Österreichs.”
Die NEOS wollen sich das heute nicht gefallen lassen. Klubopmann Yannick Shetty geht rhetorisch zum Gegenangriff über. Es sei die FPÖ, die nicht neutral agire, sondern vielmehr im Sinne des russischen Machthabers Putin. Die NEOS hätten für ihre Unterstützung der Ukraine gute Gründe.
Shetty: “Unsere Außenpolitik ist keine Kriegstreiberei, wie die Putin Propagandisten in Österreich [FPÖ, Anm.] behaupten. Sie ist einerseits moralisch richtig und sie ist auch knallharter ökonomischer Realismus und Rationalismus.”
Die EU-Beistandspflicht besagt, dass EU-Länder einem angegriffenen Mitgliedstaat zur Hilfe kommen müssen. In welcher Form das neutrale Österreich das machen würde, ist offen. Die EU-Kommission und Deutschland machen hier jetzt Druck. Jedes Land müsse ausbuchstabieren, wie die Beistandspflicht konkret umgesetzt werde, fordert etwa der deutsche Kanzler März.
Meinel Reißinger nennt die militärische Mobilität als Beispiel, also wie Truppen und Gerät von A nach B kommen. Österreich sei hier aufgrund der geographischen Lage ganz zentral.
Meinl-Reisinger: Vereinfacht gesagt geht’s darum auch die Bewegungen von Ost nach West, von Süd nach Nord möglich zu machen. Das heißt, auch Infrastrukturausbau spielt im Zusammenhang mit Readiness, Re-Arm eine ganz zentrale Rolle. Es ist ja nicht alles immer nur rein Waffensysteme, Gott sei Dank und militärisch, sondern durchaus auch für zivile Zwecke nutzbar.
Die Neutralität lasse zwar viel Spielraum, Soldaten des Bundesherres könne Österreich aber nicht in ein angegriffenes E-Land schicken, betront der Völkerrechtsexperte Ralf Jannik.
Jannik: “Da sind noch die Reste der Neutralität, die hier greifen und eben sagen, Kampfeinsätze im Rahmen von sogenannter kollektiver Selbstverteidigung sind nicht möglich, auch innerhalb der EU nicht, also auch nicht, wenn Polen oder z.B. Lettland oder Litauen oder Estland angegriffen werden.”
Nur humanitäre Hilfe sei möglich, etwa Schutzwesten zu schicken. Im Gegenzug würde Österreich im Ernstfall aber sehr wohl einfordern, dass die anderen EU-Länder militärisch zur Hilfe kommen. Das habe eine problematische Signalwirkung nach außen warnt Jannick.
Jannik: “Weil sich andere Länder EU denken werden, Moment mal, die bekommen von uns theoretisch vollen Schutz und sagen wegen ihrer Verfassung, sie geben uns nur so halben Schutz oder halbe Unterstützung.”
So der harte Befund des Völkerrechtsexperten.
Jannik: “Wir sind zumindest zu einem gewissen Teil ein sicherheitspolitischer Schmarotzer.”
Die Politik könnte das ändern.
“Zumindest könnte man den politischen, den sicherheitspolitischen, den verteidigungspolitischen Spielraum erweitern und ermöglichen. Das Bundeswehr zumindest grundsätzlich zur Unterstützung in militärischer Form eines anderen EU-landes, das angegriffen wurde, zu entsenden.”
Politisch ist das aber nur schwer vorstellbar, denn das, so Jannik, sei eine Debatte, die die Politik seit 30 Jahren nicht führen wolle.